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FAQ

Reisekosten für Ehrenamtliche, die im Auftrag ihrer Pfarrei eine Ministranten-Gruppe begleiten, können über das Dekanatskonto abgerechnet werden.

Pro angefangene zehn Teilnehmende wird eine Aufsichtsperson benötigt. Ein Beispiel: 32 Ministrant*innen aus der Pfarrei St. Romanus nehmen an der Romwallfahrt teil. Sie haben eine*n Pfarreiverantwortliche*n und benötigen drei weitere Aufsichtspersonen [10 TN (Pfarreiverantwortliche)+10 TN (Aufsichtsperson 1) +10 TN (Aufsichtsperson 2) +2 TN (Aufsichtsperson 3)].

Ja. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur möglich, wenn 50% der teilnehmenden Ministrant*innen volljährig sind und kein besonderer Betreuungsbedarf (z.B. aufgrund von Behinderung) vorliegt.

Eine Gruppe hat entweder eine*n Pfarreiverantwortlichen oder eine*n Verantwortlichen des Seelsorgebereichs. Dies hängt davon ab, ob alle Pfarreien des Seelsorgebereichs die Zeit in Rom unter einer Leitung mit einem gemeinsamen Programm verbringen (=> Verantwortliche des Seelsorgebereichs) oder jede Pfarrei/Filialkirche ein eigenes Besuchsprogramm verantwortet (=> Pfarreiverantwortliche). Je nach dem meldet dann auch der/die Pfarreienverantwortliche oder der/die Verantwortliche des Seelsorgebereichs die Gruppe beim Reiseveranstalter an.

Busbegleiter*innen kommen zum Einsatz, wenn in einem Bus Gruppen aus verschiedenen Pfarreien reisen, die nicht als Seelsorgebereich zusammen einen Hauptverantwortlichen haben. Die Busbegleiter*innen überprüfen auf der Fahrt die Vollzähligkeit der Gruppe, koordinieren in Rom den Einsatz des Busses für Fahrten der verschiedenen Gruppen und unterstützen den/die Pfarreiverantwortlichen bei Bedarf.

Die Aufsichtspersonen übernehmen für die Zeit der Wallfahrt die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden ihrer Pfarrei / ihres Seelsorgebereiches. Teilt sich die Gruppe, begleiten sie die ihnen anvertraute Kleingruppe und sind für diese als Leitung verantwortlich. Außerdem sind sie gemeinsam mit dem/der Pfarreiverantwortlichen für die inhaltliche Gestaltung der Programmpunkte der Wallfahrt zuständig, die über die internationalen (Papstaudienz) und diözesanen Angebote (Abschlussgottesdienst) hinausgehen. Für die inhaltliche Gestaltung können die Busbegleitungen als Unterstützung herangezogen werden.

In jedem Bus wird eine Fachkraft des Malteser Hilfsdienstes mitfahren. Außerdem wird ein Arzt vor Ort in Camping Roma anwesend sein.

Ja, alpetour als Reiseveranstalter bietet unterschiedliche Führungen in Rom an, die für einen Aufpreis buchbar sind. Sprechen Sie hierfür bitte mit dem Reiseveranstalter die Modalitäten ab.

Das ist grundsätzlich in einem begrenzten Kontingentrahmen möglich, jedoch nur zu einem Aufpreis, den die betreffende Person zu tragen hat. Bitte sprechen Sie hierfür den Reiseveranstalter alpetour bei der Anmeldung der Gruppe an.

Jede Person, die Aufsicht über Teilnehmende übernimmt, muss ein erweitertes Führungszeugnis abgeben sowie eine dreistündige Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt besucht haben. Diese vor der Wallfahrt vom Referat Ministrant*innenpastoral noch angeboten werden. Dass eine Aufsichts-Begleitperson die erforderlichen Anforderungen erfüllt, wird vom leitenden Pfarrer des Seelsorgebereichs (oder der zuständigen Person im Seelsorgebereich) überprüft. 
Empfohlen wird außerdem eine JuLeiCa-Ausbildung bzw. Gruppenleitungsschulung.

Ja. Die Programmpunkte gehören obligatorisch zur Wallfahrt dazu und sind im Preis des Reiseveranstalters mit inbegriffen.

Ja, für alle Aufsichtspersonen ist dies möglich. Für die Beantragung wenden sie sich bitte an den Verwaltungssitz des Seelsorgebereiches oder an das Referat Ministrant*innenpastoral.

Diese Frage der Kostenerstattung für Personen mit Dienstauftrag zur Teilnahme an der Wallfahrt befindet sich aktuell zur Klärung im Generalvikariat. Die Reisekosten für Aufsichtspersonen werden auf jeden Fall vom Reiseveranstalter der Gruppe in Rechnung gestellt.

Ja, sowohl die Dienstreise (beim Dienstvorgesetzten) als auch das Formblatt für eine A1-Bescheinigung über eine Dienstreise ins Ausland (bei der Abteilung Bezüge im Ordinariat) müssen beantragt werden.

Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch von der Art der Einschränkung abhängig. Bitte nehmen Sie für genauere Absprachen hierfür mit dem Reiseveranstalter vor der Anmeldung Kontakt auf.

Die Unterbringung erfolgt in „Deluxe-Bungalows“ in Camping Roma. Dort werden drei Personen pro Wohneinheit wohnen. Die Einteilung der Bungalows erfolgt dabei nach den Regeln des Schutzkonzeptes: Leitungen werden von Teilnehmenden getrennt untergebracht, außerdem erfolgt ausschließlich eine geschlechtergleiche (m/w/d) Belegung der Wohneinheiten.

Ja, dies ist möglich. Nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) können Arbeitnehmer*innen, die im Rahmen von Aktionen und Veranstaltungen ehrenamtlich mitarbeiten und Verantwortung übernehmen, unbezahlten Sonderurlaub (oft „Jugendleitersonderurlaub“ genannt) beantragen. Der Arbeitgeber entscheidet über die Bewilligung. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht nicht.

Der offizielle Antrag für den „Jugendleitersonderurlaub“ muss zentral über das Jugendamt der Erzdiözese gestellt und kann nicht von einzelnen Pfarreien oder Personen beantragt werden.
Für einen Antrag bitten wir, folgende Informationen an rom2024@eja-bamberg.de zu senden:

Name, Geburtsdatum und vollständiger Wohnort der antragsstellenden Person
Firmenname, ggf. Ansprechperson, sowie Anschrift des Arbeitgebers.

Wegen der bei der Antragstellung einzuhaltenden Fristen ist der letzte Termin zur Anforderung des Antrags beim Jugendamt der Erzdiözese der 14.06.2024.  

Genauere Informationen über das JArbFG sind hier zu finden:
https://www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/jugendarbeitfreistellungsgesetz-jarbfg